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Ich stelle eine Behauptung in den Raum: Die Art und Weise wie mit Menschen im Harz IV Bezug umgegangen wird, verstößt gegen das Grundgesetz § 1 Art. 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Ist das so? Gruß Feuerschatten