Bundeskanzlerin Merkel betonte in einer Rede in der Knesset am 18. März 2008 im Zusammenhang mit der Erörterung des iranischen Nuklearprogramms:
»Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar. Und wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben.«
Und weils dazu gehört, wenn Israel den Iran "präventiv" angreift:
Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der
Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
unter Strafe zu stellen.
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