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hr Fall erschütterte nicht nur die Schweiz: die 23 jährige Céline Pfleger
ist seit einer Lungenembolie 2008 schwerstbehindert. Sie hatte erst seit wenigen
Wochen die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer eingenommen.
Anfang November hatte das Bezirksgericht Zürich die Klage von Céline
gegen den Hersteller Bayer abgewiesen. Die mittellose Familie von Céline muss
dem Pharmakonzern 120.000 Franken Prozessentschädigung zahlen.
Anti-Babypille “Yasmin”- Schwerstbehinderte bekommt keinen Schadenersatz !
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In seiner Argumentation folgte das Bundesgericht dem Zürcher Obergericht:
Den Patienten fehle bei rezeptpflichtigen Medikamenten in der Regel das nötige Fachwissen, um die Gefahren richtig einschätzen zu können.
Deshalb müsse der Arzt über diese informieren. Es sei aus diesem Grund nicht zu beanstanden, dass Bayer auf das allenfalls höhere Risiko einer
Embolie nur in der Fachinformation für Ärzte hingewiesen habe − nicht aber in der Patienteninformation zu Yasmin.
Der Beipackzettel der Verhütungspille hatte keinen Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko enthalten.
Für Célines Anwalt Felix Rüegg ist es «einigermassen erstaunlich»,
dass dem Beipackzettel der Verhütungspille produkthaftpflichtrechtlich keine Bedeutung zukommen soll.
«Damit wird der Beipackzettel überflüssig, umso mehr werden die Ärzte in die Pflicht genommen», sagt Rüegg.
«Das wird sicher noch zu reden geben.» Es sei zudem bevormundend, dass die Frauen keinen Anspruch darauf hätten,
sich selber informieren zu können.Quelle
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